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 Blockadepolitik im Bundesrat

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Gast











BeitragVerfasst am: 10.07.2005, 03:02    Blockadepolitik im Bundesrat Antworten mit ZitatNach oben

PRESSEMITTEILUNG NR. 632 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Datum: 8. Juli 2005

Antidiskriminierungsgesetz: Unverantwortliche Blockadepolitik im Bundesrat

Zur Entscheidung des Bundesrates, zum Antidiskriminierungsgesetz den
Vermittlungsausschuss anzurufen erklären Volker Beck, Erster
Parlamentarischer Geschäftsführer und Irmingard Schewe-Gerigk,
Parlamentarische Geschäftsführerin Sowie frauen- und altenpolitische
Sprecherin:

Wieder einmal blockiert Schwarz-Gelb im Bundesrat gesellschaftspolitischen
Fortschritt und Innovation. Die Blockadehaltung kann Deutschland teuer zu
stehen kommen, wenn demnächst Strafgelder der EU wegen Nicht-Umsetzung der
Antidiskriminierungsrichtlinien drohen. In der Sache ist der Beschluss
völlig unverständlich. Wir setzen EU-Richtlinien mit Augenmaß in deutsches
Recht um. Das Antidiskriminierungsgesetz schafft mehr Chancengleichheit und
sichert Freiheitsrechte. Denn es verträgt sich nicht mit der sozialen
Marktwirtschaft, wenn Menschen willkürlich vom Markt ausgeschlossen werden.

In Klartext bedeuten die Forderungen des Bundesrates: Schwarz-Gelb will
Behinderten, Juden, Homosexuellen oder älteren Menschen in Deutschland
gleichen Diskriminierungsschutz verweigern. Das ist ungeheuerlich.
Insbesondere für die FDP ist das ein Armutszeugnis. Bürgerrechte, die nicht
für alle gelten, sind keine Bürgerrechte.

Bis auf einem Punkt liegen alle Maßnahmen des Antidiskriminierungsgesetzes
im Rahmen der EU-Vorgaben. Nur beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
gehen wir darüber hinaus: Um eine stimmige Regelung zu erreichen, beziehen
wir neben der ethnischen Herkunft und dem Geschlecht auch Benachteiligungen
aufgrund der Religion oder Weltanschauung, des Alters, der sexuellen
Identität oder einer Behinderung mit ein.

Abenteuerlich ist die Behauptung, das Antidiskriminierungsgesetz verhindere
Beschäftigung. Nahezu alle EU-Länder haben Antidiskriminierungsregelungen im
Arbeitsrecht. Warum soll ausgerechnet die deutsche Wirtschaft ein Recht auf
Diskriminierung brauchen, um Arbeitsplätze zu schaffen?

Das Gegenteil ist der Fall: Diskriminierung ist schlecht für die Wirtschaft
und schlecht für das Ansehen Deutschlands. In einer globalisierten Welt ist
die Anerkennung von Vielfalt ein wichtiges Element für den wirtschaftlichen
Erfolg. Unternehmen werben damit, dass sie Antidiskriminierungsleitlinien in
ihrer Geschäftspolitik beherzigen. Für die meisten Arbeitgeber, Vermieter
oder Dienstleister wird sich durch das ADG rein gar nichts ändern. Denn die
praktizieren schon Antidiskriminierung. Wer aber willkürlich Menschen von
vornherein ausgrenzt und herabwürdigt, dem müssen auch Schranken gesetzt
werden.

++++ Informationen aus dem Büro Volker Beck,
MdB, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer
der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN++++

Bundestagsbüro Berlin

Adresse: Volker Beck, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin


Telefon: 030 / 227 - 71511
Telefax: 030 / 227 - 76880

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Gast











BeitragVerfasst am: 31.07.2005, 11:42    CDU blockiert das Anti-Diskriminierungsgesetz Antworten mit ZitatNach oben

CDU blockiert das Anti-Diskriminierungsgesetz

Jetzt ist es amtlich. Die CDU, repräsentiert durch die Ländermehrheit im Bundesrat, hat das Anti- Diskriminierungsgesetz (ADG) der Rot/Grünen-Regierung durchfallen lassen.
Damit ist ein nennenswerter Schutz von Minderheiten in Deutschland weiterhin nicht gegeben.
Die perfide und zynische Begründung der CDU-Vertreter ist dabei, dass es der deutschen Wirtschaft nicht zuzumuten sei, sich mit dem ADG zu belasten.
Der VelsPol e.V. weist darauf hin, dass es die Vorgängerpartei der CDU, die Zentrumspartei war, die es der NSDAP ermöglichte, die damalige Regierung zu stellen. Und ein zentraler Punkt der damaligen Regierungspolitik war die Diskriminierung von jenen Minderheiten, denen die CDU heute den Schutz verweigert. Wieder einmal wird ein Zusammenhang zwischen einer gedeihenden Volkswirtschaft und Minderheiten hergestellt. Wieder einmal glaubt man, dass es einer Wirtschaft besser geht, je mehr sie diskriminieren darf.

Wieder einmal ist es der christlich-konservative Block, der dafür die Hand hebt.
Wir begrüßen es sehr, dass die CDU/CSU ihre Maske rechtzeitig vor der Wahl fallen ließ.
So können sich all jene, die einer zur Diskriminierung freigegebenen Minderheit angehören, für die nächste Bundestagswahl orientieren.

Die Notwendigkeit eines ADG auch für den öffentlichen Dienst beleuchtet ein Bericht, der insbesondere Vorgänge in der Polizei, Justiz und in der Lehrerschaft darstellt. Er hier als .pdf- Dokument (600kb) heruntergeladen oder online gelesen werden:
Bericht (PDF): http://www.velspol.de/upload/pdf/Bericht_Landtag.pdf

Quelle: http://www.velspol.de/front_content.php?client=4&lang=3&idcat=56&idart=180&m=&s=

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