KulturPro
Administrator

Anmeldungsdatum: 26.11.2004
Beiträge: 233
Wohnort: Schöppingen/Münsterland

|
Verfasst am:
12.05.2006, 11:49 Bundesfinanzministerium behindert Anerkennungskultur der Kul |
  |
Bundesfinanzministerium behindert Anerkennungskultur der Kulturfördervereine
Deutscher Kulturrat weist Äußerungen des Bundesfinanzministeriums zum Abzug von Mitgliedsbeiträgen zu Kulturfördervereinen zurück
Berlin, den 09.05.2006. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, weist entschieden die Äußerung der Parlamentarischen Staatsekretärin im Bundesfinanzministerium Barbara Hendricks zurück, dass es sich bei dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen an die Obersten Finanzbehörden der Länder zur Steuerlichen Berücksichtigung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen in Kulturfördervereinen vom 19. Januar 2006 um eine Verbesserung der Situation für Fördervereine handeln würde.
Im o.g. Rundschreiben hat das Bundesfinanzministerium mitgeteilt, dass ab dem 01.01.2007 Mitglieder von Kulturfördervereinen ihren Mitgliedsbeitrag nicht mehr steuerlich absetzen können, sofern sie eine so genannte geldwerte Gegenleistung erhalten. Unter dieser geldwerten Gegenleistung ist z.B. der freie Eintritt in ein Museum oder aber der Erlass der Jahresgebühr von Bibliotheken zu verstehen. Diese Vorteile sind bei Fördervereinen allgemein üblich und stellen eine Anerkennung des geleisteten Engagements dar. Regelmäßig ist die Leistung von Fördervereinsmitgliedern wesentlich höher als die gewährte Anerkennung.
Die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Hendricks argumentiert nun in einem Schreiben an das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement, dass die Mitgliedschaft in einem Förderverein, sobald dieser z.B. einen vergünstigten oder kostenlosen Eintritt in die geförderte Kultureinrichtung gewährt, nur der Freizeitbetätigung des Mitglieds dient und daher der Mitgliedsbeitrag steuerlich nicht geltend gemacht werden kann. Diese Betrachtung geht an der Realität von Fördervereinen vollständig vorbei. Das zentrale Motiv für die Mitgliedschaft in einem Förderverein ist nicht die eigene Freizeitbetätigung sondern die Kunstförderung. Deshalb haben folgerichtig die Finanzämter in der Vergangenheit die steuerliche Abzugsfähigkeit des Mitgliedsbeitrags zu Kulturfördervereinen in der Regel anerkannt.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium Barbara Hendricks ist eine wirklich Sprachakrobatin. Da erlässt das Bundesfinanzministerium ein Rundschreiben, das in der Zukunft die Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen in Kulturfördervereinen fast gänzlich aufhebt und Frau Hendricks behauptet, dass es sich hierbei um „eine Verbesserung und keine Verschlechterung der geltenden Rechtslage“ handelt. Wir fordern das Bundesfinanzministerium auf, endlich den Koalitionsvertrag ernst zu nehmen, in dem angekündigt wird, dass das Bürgerschaftliche Engagement gestärkt und die Anerkennungskultur weiterentwickelt werden sollen. Der kostenlose Eintritt von Fördervereinsmitgliedern in ein Museum ist kein geldwerter Vorteil sondern Teil der von der Bundesregierung selbst geforderten Anerkennungskultur. Das sollte auch das Bundesfinanzministerium endlich zur Kenntnis nehmen und danach handeln.“
Impressum:
Deutscher Kulturrat e.V.
Chausseestrasse 103
10115 Berlin
Web: http://www.kulturrat.de
Email: post@kulturrat.de
Tel: 030/24728014
Fax: 030/24721245
Verantwortlich:
Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
|
|