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 US-Folter ist Gegenwart

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BeitragVerfasst am: 01.03.2005, 12:57    US-Folter ist Gegenwart Antworten mit ZitatNach oben

US-Folter ist Gegenwart, Herr Schröder

von Dschugan Rosenberg - 27.02.2005 23:30

In Guantanamo werden verschleppte Menschen aus dem Irak und Afghanistan ohne Rechte gefangengehalten und gefoltert. Die US-Regierung sieht Guantanamo und Abu-Graib wie auch den Irak-Feldzug als Bestandteil des "Kriegs gegen den Terrorismus". Doch Schröder und kopfnickend Fischer erklären alle Differenzen für beendet: "Vergangenheit ist Vergangenheit." Doch US-Folter ist Gegenwart, Herr Schröder.
Im Foltergefängnis Guantanamo werden von den USA verschleppte Kinder aus dem Irak und Afghanistan als "vogelfrei" ohne Rechte gefangen gehalten ( links http://www.heise.de/tp/r4/artikel/14/14694/1.html, http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,245725,00.html, http://www.zeit.de/2004/15/Essay_Leicht).
Der Generaldirektor des Komitees des Internationalen Roten Kreuzes (IKRK), Angelo Gnädinger, sagte am 28.11.2003 in Kopenhagen, das Rote Kreuz versuche in Gesprächen mit den USA eine Lösung für die Kinder zu finden. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung (SZ) dringt der Kommandeur von Guantanamo bereits seit Monaten in Washington darauf, Jugendliche frei zu lassen – bisher ohne Erfolg link: ( http://www.sueddeutsche.de/ausland/artikel/537/22515).
Der Feldwebel Samual Provence berichtete über Folter und sexuellen Missbrauch von Kindern in US-Kriegsgefängnissen ( http://www.jungewelt.de/2004/07-21/009.php).

US-Folter geht weiter

Offiziell wurde die Folter in Abu-Graib für "beendet" erklärt. Doch auch jetzt – nach Eröffnung des Prozesses gegen Frau Lynn die England - geht die US-Folter weiter. Dies belegt ein Video aus dem Irak, das auf www.informationclearinghouse.info unter dem Titel "Losing Hearts & Minds" veröffentlicht wurde.
Dort spricht ein Offizier unverhohlen, das Verdächtige, die keine Aussagen machen wollen, einen "kleinen netten Tripp" in "Luxus-Behausungen" nach Abu Graib machen. Dies würde es (aus ihnen) herausbringen. (Link zum Video: http://www.informationclearinghouse.info/article7531.htm).
Wie der Independent am 25. Februar berichtet, hat auch einer der kürzlich aus Guantanamo freigelassenen britischen Bürger Aussagen zur Folter von Gefangenen gemacht.
( http://news.independent.co.uk/uk/legal/story.jsp?story=614556).
Wie das Hamburger Abendblatt am 27.2.05 berichtet, hat auch die Menschenrechtsorganisation "American Civil Liberties Association" (ACLU) per Gerichtsbeschluß Zugang zu Dokumenten erhalten, welche die Fortsetzung der Folter in Afghanistan und Irak belegen ( http://www2.abendblatt.de/daten/2005/02/19/400956.html).
Auch Human Rights Watch berichtet über die Fortführung der Folter im Irak ( http://netzwerk-regenbogen.de/irakfo050125.html).

Amnesty International fordert Schröder/Fischer auf, US-Folter beim Bush-Besuch zu thematisieren

Amnesty International forderte Kanzler Schröder und Außenminister Fischer auf, die Gegenwart von Guantanamo gegenüber Bush bei seinem Besuch anzusprechen. http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/AlleDok/53E8DE4FA19A1499C1256FAB0035A0AB?Open
Doch Schröder und Fischer spendeten dem US-Präsidenten bei seiner Tischrede im Mainzer Schloss Beifall, als er sein völkerrechtswidriges Vorgehen als Kampf um die Freiheit und gegen den Terrorismus verklärte. Offensichtlich ist bei Rot/Grün eine stillschweigende Duldung von Folter und Mord angesagt, wie sie von Menschenrechtsorganisationen beklagt wird. In Afghanistan muss man sogar von Unterstützung und Beihilfe ausgehen, da dort die BRD und USA ja gemeinsam und unter einem Kommando "gegen den Terrorismus" kämpfen und Folter offensichtlich integraler Bestandteil dieses Kampfes ist.

US-Foltersystem ist nicht nur Guantanamo und Abu Graib

Das US-Foltersystem ist ein weltumspannendes Netz von Gefängnissen, das nicht auf Guantanamo oder Abu Graib beschränkt ist. Abu-Graib war sicherlich Testballon und Betriebsunfall.
Folter war über viele Jahre eines der Spezialgebiete der CIA, die zur Zeit des kalten Krieges hochprofessionell betrieben wurde. Seit den 70er Jahren ruinierte eine Kette von Skandalen den Ruf der CIA. Die CIA war in den Waffen- und Drogenhandel, terroristische Aktivitäten, Mordfälle sowie die Einmischung in militärische Konflikte unter Missachtung von Kongressbeschlüssen verwickelt. Daher war man auf ein positives Image bedacht waren und führte Folter professionell unter Ausnutzung der staatlichen Sicherungsmöglichkeiten und höchster Geheimhaltung durch.
In Folge des Irak-Krieges ergab sich eine parallele Zuständigkeit des US-Militärs und der CIA, die beide in Abu Graib tätig waren. Dabei war es sicher aus der Erfahrung gewachsener Selbstschutzreflex der CIA, andere aufzufordern, die Gefangenen vor den Verhören "aufzulockern".
Mit ihren sexuell-sadistischen Exzessen sind Lynndie England und andere sicherlich dieser Aufforderung nachgekommen, doch sie hat dabei einen gewaltigen Betriebsunfall für die US-Regierung verursacht. Die Folge waren gegenseitige Schuldzuweisungen von Militär und CIA, letztlich hat man eine Neuorganisation der Geheimdienste beschlossen, welche die Weiterführung der Folter ohne ein weiteres Abu-Graib gestattet.
So wichtig Hilfe für die Gefangenen von Abu Graib und Guantanamo heute ist, so wichtig ist es, das gesamte Netzwerk der US-Foltereinrichtungen und seine Verbindungen offen zu legen (link: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/17/17553/1.html, http://www.jungewelt.de/2004/05-15/001.php).
Leider ist es so, dass dieses Netzwerk weltweit durch die Geheimdienste der US-Regierung betrieben wird und damit geheimgehalten wird und absoluten Schutz vor Strafverfolgung genießt.

Eigentlich logisch: Staatlicher und rechtlicher Schutz für staatlich betriebene Folter

Es ist eigentlich logisch das Demokratien vom Typ der USA, die Folter als staatliches Handeln einsetzen, auch den betreffenden Mitarbeitern einen adäquaten Schutz bieten.

*Täterschutz bei der Rechtsetzung*:

Es gibt eigenes Recht für die Geheimdienste, spezielle Polizei- oder Armee-Einheiten, ihre gesamten Aktivitäten weitgehend geheim halten zu können. Deshalb ist die Organisation staatlicher Folter weltweit bei den Geheimdiensten oder Spezialeinheiten von Polizei oder Militärs angesiedelt.
In den USA gibt es mit dem "free information act" die Möglichkeit, an Unterlagen der Geheimdienste nach 20 Jahren heranzukommen. Doch in diesen freigegebenen Unterlagen wird die Identität der Mitarbeiter weiterhin gewahrt. Damit wird es nahezu unmöglich, verantwortliche Personen für Folter überhaupt namentlich zu benennen.
Ein weiteres Recht ist die s.g. "strafrechtliche Immunität". Dies bedeutet, dass der Mitarbeiter der jeweiligen Organisationseinheit für dienstlich angeordnete Straftaten nicht belangt werden kann. Eine solche strafrechtliche Immunität gilt beispielsweise für die Europol-Mitarbeiter und Mitarbeiter der CIA. Für das Europol-Gesetz war eine Verfassungsänderung notwendig, bei der Rot/Grün zustimmte. Beim CIA liegen entsprechende Entscheidungen des Präsidenten vor.
Diese Kombination von Geheimhaltung und strafrechtlicher Immunität ist die Grundlage, auf der Folter auch in westlichen Demokratien ohne Konsequenzen für die Täter möglich wird.
Doch auch bei der internationalen Rechtssetzung gibt es eine Lobby für US-Folter. Mal sind es schwammige Formulierungen, mal unbestimmte Rechtsbegriffe, die Geheimdienst-Lobbyisten im internationalen Recht durchsetzen, damit Folter juristisch durch Lücken der Gesetzgebung fällt. Die USA sind jüngst durch Boykott eines Zusatzprotokolls zur Anti-Folterkonvention aufgefallen ( http://www.entwicklungshilfe.de/modules.php?name=News&file=article&sid=239).
Dies zeigt, dass die US-Administration einen juristischen Kampf für die Folter Stück um Stück führt.
In Deutschland gibt es US-Recht auf US-Militärstützpunkten. Offensichtlich wäre kein deutsches Gericht zuständig, wenn auf einem amerikanischen Stützpunkt in Deutschland gefoltert werden sollte. Abgesehen, dass es niemand mitbekommen würde. Dies ist auch Recht, um die Täter zu schützen. Wenn das US-Militär über sich selbst ermittelt und richtet, ist eine unabhängige Ermittlung z.B. von Hintermännern, die auch woanders auch foltern lassen, ausgeschlossen. So wird das Netzwerk der Folter geschützt.

*Täterschutz bei der Strafverfolgung*:

Die Aushebelung von Strafverfolgung ist ein weiterer Baustein zum Schutz der Täter. Oft liegt "offiziell" das US-Folterzentrum in einem befreundeten Drittland liegt und wird durch den dortigen Geheimdienst betrieben, den man andererseits kontrolliert. Das heißt, die Gefangenen werden dorthin verbracht, was im Jargon der US-Folterer "rendition" genannt wird. (link: http://www.boston.com/news/local/massachusetts/articles/2004/11/30/markey_pledges_battle_on_rendition_practice_requests_details_on_local_firms_role/).
Dort sitzen von der USA ausgebildete externe Folterspezialisten, die dann die Ausführung in Anwesenheit der US-Mitarbeiter übernehmen und an keine US-Gesetze mehr gebunden sind. Wohlwissend, das Strafverfolgung an den Staatsgrenzen enden, versuchen sich die Täter mit diesen Maßnahmen einen legalen Rahmen zu schaffen und die Strafverfolgung zu erschweren.
Man ging sogar soweit, einige Folterstützpunkte auf Schiffe zu verlegen, so dass neben einer völligen Abschottung internationales Seerecht gilt.
Auf Grund international operierender Täter ist in einigen EU-Staaten auch eine staatsübergreifende Verfolgung von Folter möglich geworden. Nach einer entsprechenden Regelung in Belgien verabschiedete die USA ein Gesetz, welches einen militärischen Angriff auf Belgien vorsah, sollten dort Verurteilungen gegen US-Soldaten auf Grund dieses Gesetzes eintreten. Weiterhin weigerte sich Rumsfeld, nach Belgien zu reisen, so dass dort flugs dieses Gesetz wieder zurückgenommen wurde. Außerdem wurde eine Immunität für US-Soldaten vor dem Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag eingeführt. Mit dieser Zustimmung hat sich dieser Gerichtshof von Anfang als ein politisch ansteuerbares Gremium geoutet. Von einer unabhängigen Rechtsprechung oder Gleichheit vor dem Gesetz kann nicht die Rede sein ( http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/ICC/immunitaet.html).
Eine weiterer Sicherheitsbaustein für die Täter ist, das in verschiedenen EU-Staaten eine unabhängige Strafverfolgung nicht vorhanden ist, das wie in Deutschland Staatsanwälte gegenüber der Politik weisungsgebunden sind. Das heißt, auch wenn es offensichtlich zu strafbaren Handlungen gekommen ist, kommt es nicht zu einer Anklage. Eine Verurteilung eines US-Soldaten in Deutschland wegen Folter in einer vom CIA betriebenen Wohnanlage wäre undenkbar, weil dies nicht im Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegt und eine Ohrfeige für Bush wäre. Da Menschenrechte zum verhandelbaren Poker hinter den Kulissen des diplomatischen Parketts geworden sind, muss dies natürlich auch nach unten durchgereicht werden können.

*Täterschutz bei der Rechtsprechung*:

US-Folter ist allenfalls als Individualentscheidung von Einzeltätern für das sonst beleidigte Auge der amerikanischen Justiz annehmbar.
Und eine solche Blende zur Betrachtung von Abu Graib-Fotos garantiert, dass kein staatlich organisiertes Unrechtssystem, sondern EinzeltäterInnen wie Lynndie England verurteilt wird. Denn die Verurteilung eines Unrechtssystems würde an der Selbstdefinition der USA und BRD als demokratische Rechtsstaaten mit einer zivilisierten Bevölkerung rütteln.

*Täterschutz durch Technische, organisatorische und personelle Maßnahmen*:

Foltertechnik wird weiterentwickelt. In den innovativen westlichen Staaten wie den USA schaut man auf die Definitionen von Folter im Völkerrecht und versucht Techniken einzusetzen, die maximalen körperlichen oder psychischen Schmerz erzeugt, aber juristisch und/oder der öffentlichen Wahrnehmung möglichst nicht als Folter wahrgenommen wird. An dieser Ausarbeitung von Foltermethoden werden heute Wissenschaftler, Ärzte, Psychologen und Juristen beteiligt ( http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=43956).
Weiterhin werden den Tätern Ressourcen zur Verfügung gestellt, mit denen sie gegenüber den Opfern aber auch Mittätern weitgehend anonym bleiben können. Mit der häufigen Verlegung sowohl der Opfern an entfernte Orte wie Guantanamo als auch der Täter an verschiedene Einsatzstellen ist eine Identifikationsmöglichkeit der Täter meist ausgeschlossen

Täterschutz durch die Haltung der Bundesrepublik Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland hat kein Interesse daran, den systematischen, jahrzehntelangen, weltweiten Einsatz von Folter durch die US-Regierung zu thematisieren. Denn dies würde die Dogmen über die "Rechtsstaatlichkeit" (in den USA und Europa), die "gemeinsamen Werte", die "christliche Zivilisation", die "freundschaftliche Zusammenarbeit der Geheimdienste" usw. in Frage Stellen.
Mit diesen schönen Phrasen wird ja regelmäßig der "Ist-Zustand" der "transatlantischen Gemeinschaft" verklärt und der Machtanspruch der US-dominierten Nato zur weltweiten Präventiv-Verteidigung dieser Werte legitimiert.
Doch die US-Folter ist nicht neu und sie hat wohl auch in der Bundesrepublik in den 50er Jahren stattgefunden. Dies hat selbstverständlich zu keiner Anklage von Seiten Deutschlands gegenüber US-Bürgern gefunden. Zur Zeit des kalten Krieges blies die Bundesrepublik eifrig in das Horn der Menschenrechte, wenn es um die Staaten des Ostblocks ging. Sie war aber sofort still, wenn es um Menschenrechtsverletzungen im westlichen Bündnis ging. Bei der Fußballweltmeisterschaft in Argentinien konnte der Reporter keine Folteropfer im Stadion entdecken. Damit war das Thema US-kompatibel aufgearbeitet.

US-Foltersystem hat Zugriff in die EU hinein

Das US-Foltersystem hat Zugriff in die EU hinein. Wie die Washington Post am 25. Juli 2004 unter dem Titel "A secret deportation of Terror suspects" berichtete, wurden in Stockholm zwei Männer als "Terrorverdächtige" an den Flughafen Stockholm gefahren. Ein kleiner, in den USA registrierter Jet wartete bereits. Dort wurden die beiden Männer von maskierten Männern mit amerikanischen Akzent in Empfang genommen. Die Maschine landete in Kairo. Dort wurden die beiden Verschleppten wohl an ein Folterzentrum überstellt.
(link http://www.washingtonpost.com/wp-dyn/articles/A11976-2004Jul24.html).

Auch Präsident Bush ist gegen und gleichzeitig für Folter

Die Washington Post vom 27. Juni 2003 zitiert G. W. Bush mit folgenden Worten:
"Die Vereinigten Staaten fühlen sich dem Ziel verpflichtet, die Folter weltweit abzuschaffen, und wir gehen in diesem Kampf mit gutem Beispiel voran. Ich rufe alle Regierungen auf, gemeinsam mit den Vereinigten Staaten und allen dem Recht verpflichteten Staaten sämtliche Folterhandlungen zu verbieten, zu ermitteln und zu verfolgen und alles zu tun, um andere grausame und anormale Bestrafungsmethoden zu unterbinden."
Dies gehört auch zur Strategie der Täter, nämlich es auf der einen Seite zu unterstützen und offiziell das Gegenteil zu verkünden. So beförderte Bush den Folter-Befürworter Gonzales zum Justizminister als Nachfolger von Ashcroft. Gonzales war der Meinung, die Genfer Konvention würde im Krieg gegen Afghanistan nicht gelten und setzte sich in Diskussionen für die Folter ein.

Schluss

Liebe und Respekt zwischen allen Menschen sind die Grundlage der Menschenrechte. Menschenrechte gelten unteilbar für alle Menschen, auch die Feinde, sonst sind es keine. Ein System, das bestimmte Menschen von den Menschenrechten ausschließt führt zu einem Lagerzaun. Lasst uns zu allen Zeiten gegen Folter gleich aus welchem Grund aufstehen und kämpfen.

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Original: http://de.indymedia.org/2005/02/108129.shtml

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