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 Programmautonomie der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt

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KulturPro
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BeitragVerfasst am: 10.03.2005, 22:07    Programmautonomie der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt Antworten mit ZitatNach oben

04.03.2005
Programmautonomie der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten darf nicht gefährdet werden
Deutscher Kulturrat fordert Länder zur Klarstellung gegenüber der EU-Kommission auf


Berlin, den 04.03.2005. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert die Länder und den Bund auf, gegenüber der EU-Kommission klarzustellen, dass die Programmautonomie der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch bei ihren Online-Angeboten nicht zur Diskussion steht.

Die EU-Kommission hat gestern in einem informellen Schreiben Deutschland, Irland und die Niederlande aufgefordert, die Rolle und die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten klarzustellen. Dabei fordert die EU-Kommission, dass künftig die Mitgliedsstaaten selbst und nicht mehr die Rundfunkanstalten den Umfang und die Finanzierung der Online-Dienste regeln sollen.

Diese Forderung stellt einen massiven Eingriff in die Autonomie der Rundfunkanstalten dar und verkennt, dass Online- und Mobilfunkdienste der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten keine anderen Inhalte anbieten, sondern lediglich eine andere Form der Verbreitung darstellen. Bei Online-Angeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten handelt es sich also um normale Rundfunkangebote, die der Programmautonomie der Rundfunkanstalten unterliegen.

Der Deutsche Kulturrat fordert die Länder auf, gegenüber der EU-Kommission klarzustellen, dass sie keinen Eingriff in die Programmautonomie der Rundfunkanstalten zulassen werden. Die Länder müssen in den Gesprächen mit der EU-Kommission ebenfalls sicherzustellen, dass den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten alle technischen Möglichkeiten zur Verbreitung ihrer Inhalte offen stehen müssen. Ebenso müssen die Länder gegenüber der EU-Kommission deutlich machen, dass nach wie vor die Definition, was Rundfunk ist, bei den Mitgliedsstaaten verbleibt und nicht an die EU-Kommission übergehen darf.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte heute: "Die Programmautonomie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist ein hohes Gut. Sie sichert die Unabhängigkeit des Rundfunks und damit Meinungsvielfalt. Es kann nicht sein, dass das Wettbewerbsrecht der EU einen höheren Stellenwert als die Grundwerte unserer Demokratie erhält."

Quelle: http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=365&rubrik=2

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