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Verfasst am:
24.03.2005, 11:03 Verfassungsmäßigkeit der Kontenabfrage weiterhin ungewi |
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FDP: Verfassungsmäßigkeit der Kontenabfrage weiterhin ungewiss
Karlsruhe wies Eilantrag einer Volksbank und eines Bankkunde ab
Der geplante Zugriff von staatlichen Institutionen auf Kontodaten ist verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute in Karlsruhe entschieden. Das Gesetz soll die Abfrage von Stammdaten wie Namen, Anschrift und Geburtsdatum des Kontoinhabers ermöglichen. Der erste Senat lehnte in dem Eilbeschluss eine einstweilige Anordnung gegen den Abruf der Daten ab, die eine Volksbank und ein Bankkunde beantragt hatten. Das Gesetz wird von Kritikern als Aushöhlung des Bankgeheimnisses kritisiert.
Gisela Piltz, Sprecherin für Datenschutz der FDP-Bundestagsfraktion, betonte, dass der Ausgang der Verfassungsbeschwerde im Hauptverfahren und damit die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit, weiter noch völlig offen sei. "Allerdings ist jetzt klar, dass ab dem 1. April 2005 jeder Polizeiposten, jedes Finanz-, Sozial-, Arbeits- und Bafög-Amt die Möglichkeit hat, ohne konkreten Verdacht die Stammdaten von Bankkonten zu durchleuchten", so Piltz. Insgesamt sind über 500 Millionen Konten betroffen.
Nach Auffassung der FDP wird durch das Gesetz zur automatisierten Kontoabfrage in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger massiv und in unverhältnismäßiger Weise eingegriffen. Es bedeute die faktische Abschaffung des Bankgeheimnisses.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat einen Antrag in den Deutschen Bundestag zur Wiederherstellung des Bankgeheimnisses eingebracht, mit dem die automatisierte Kontoabfrage nach dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit rückgängig gemacht werden soll. Darüber hinaus werde sich die FDP im Falle eines Wahlsieges 2006 dafür einsetzen, dass die Kontenabfrage abgeschafft und das Bankgeheimnis jedes Einzelnen wieder hergestellt wird. (as)
[ Mittwoch, 23.03.2005, 16:19 ]
Original: http://www.de.internet.com/index.php?id=2034590§ion=Marketing-News
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