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16.05.2005, 19:28 Aufwertung der Kultur- und Bildungsministerien |
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EU-Verfassung: Kultur und Bildung bleiben in ausschließlicher Zuständigkeit der Nationalstaaten
Deutscher Kulturrat fordert Aufwertung die Kultur- und Bildungsministerien der Länder und des Bundes
Berlin, den 13.05.2005. Mit seiner Zustimmung zur Europäischen-Verfassung hat der Deutsche Bundestag gestern einen wichtigen Schritt zur Stärkung Europas beschlossen. Sollte die Verfassung von allen EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden, wird auch mehr Klarheit über die Kompetenzen zwischen den einzelnen europäischen Mitgliedsstaaten und der Union im Ganzen getroffen.
Nur zwei Bereiche, Bildung und Kultur, verbleiben dann in der ausschließlichen Zuständigkeit der Nationalstaaten. Der Deutschen Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert die Bundesländer und den Bund im Lichte dieser Entwicklung auf, die Bedeutung von Kultur- und Bildungspolitik in ihrem politischen Handeln deutlicher zu machen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrat, Olaf Zimmermann, sagte: „Kultur- und Bildungspolitik sind die Bereiche, in denen besonders die Bundesländer aber ebenso der Bund auch in der Zukunft autonom entscheiden können. Das verlangt aber von den Ländern und dem Bund deutlich mehr Anstrengungen bei der Gestaltung dieser politischen Bereiche. Die Kultur- und Bildungsministerien der Länder und des Bundes müssen deutlich aufgewertet werden.“
Impressum
Deutscher Kulturrat e.V.
Chausseestrasse 103
10115 Berlin
Web: http://www.kulturrat.de
Email: post@kulturrat.de
Tel: 030/24728014
Fax: 030/24721245
Verantwortlich:
Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
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