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Anmeldungsdatum: 26.11.2004
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Verfasst am:
04.08.2006, 12:15 Beckstein: Toll-Collect-Daten für Polizeiaufgaben einsetzen |
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Erneute Stimmungsmache für Totalüberwachung
Unionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) und der bayrische Innenminister Günther Beckstein (CSU) haben heute in Berlin in einem gemeinsamen Vorstoß gefordert, den Zugriff auf Toll-Collect-Daten für Polizeiaufgaben freizugeben. "Immer wieder gibt es Fälle von schwerster Kriminalität, bei denen es eindeutige Hinweise gibt, dass zur Tatbegehung ein LKW verwendet wurde", erklärte Bosbach. "Obwohl beispielsweise die Daten des mutmaßlichen Mörders einer 18-jährigen Schülerin aus Kassel vor wenigen Wochen und einer weiteren Frau aus Köln im Mautsystem erfasst worden sind, konnte die Kölner Polizei nicht auf die Daten zugreifen", sagte er. Bislang dürften die Mautdaten nur für Zwecke der Abrechnung verwendet werden, um die Nutzung der mautpflichtigen Straßen durch LKW berechnen und prüfen zu können.
Es sei nicht hinnehmbar, dass in diesen und anderen Fällen den Ermittlungsbehörden durch das "Totalverbot" der Nutzung von Mautdaten zur Verbrechensbekämpfung ein viel versprechender Ermittlungsansatz von vornherein und ohne Ausnahmen aus der Hand geschlagen werde, ereiferte sich Beckstein. Bei Schwerstkriminalität wie Mord müsse ein Rückgriff auf vorhandene System-Daten gesetzlich zugelassen werden.
Eine strikte Zweckbindung der Mautdaten haben dagegen Datenschützer wiederholt gefordert. Gegen ihre Auflösung führen sie ins Feld, dass Mautdaten ebenso wenig wie die Telekommunikationsdaten das Fahndungsreservoir der Inneren Sicherheit seien. Daten, insbesondere über Bewegungen und Zeiten der Fahrzeuge, dürften lediglich für die Abrechnung der Mautnutzung verwendet werden und seien danach zu löschen, hatte Johann Bizer, der stellvertretende Landesbeauftragte für den Datenschutz von Schleswig-Holstein, Ende 2005 gefordert.
Von staatlichen Auskunftsrechten auf Mautdaten wären alle im System erfassten Verkehrsteilnehmer betroffen, insbesondere auch unbeteiligte Dritte. "Zu befürchten ist, dass die nun beabsichtigte Durchbrechung der Zweckbindung erst der Beginn ihrer völligen Auflösung sein wird", so Bizer derzeit. Zuerst sollten Mautdaten nur zur Bekämpfung des Terrorismus sowie der Organisierten Kriminalität verwendet werden, später dann auch zur Verfolgung von Fällen einer "mittleren Kriminalität". Und warum nicht auch zur Verhinderung von "Sozialmissbrauch", "Schwarzarbeit" oder zur Verfolgung von Unterhaltspflichtigen. Die Erfahrung der letzten Jahre zeige, dass der Hunger des Staates nach Informationen unbändig wird, wenn erst einmal eine technische Infrastruktur zur Erfassung der Bürger zur Verfügung steht.
Bei der Kontrolle der LKW-Maut auf bundesdeutschen Autobahnen werden bereits stichprobenartig Überprüfungen an automatischen Kontrollpunkten vorgenommen. Dabei werden von allen durchfahrenden Fahrzeugen, auch von Pkw, Frontalbilder aufgenommen. Vom Foto wird anschließend vom Erkennungs-Computer per Schrifterkennung (OCR) das Nummernschild ausgelesen. Es besteht die technische Möglichkeit, die Daten aller Fahrzeuge an die Zentrale zu melden. (as)
[ Dienstag, 01.08.2006, 16:07 ]
Quelle: http://www.de.internet.com/index.php?id=2044419§ion=Marketing-News
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