Verfasst am:
20.12.2004, 09:50 Wer ist jetzt eigentlich der deutsche Musikrat?
(nmz) Beim Studium der höchst aufwändig neu gestalteten Webseiten der „Deutscher Musikrat Projekt gGmbH“ (oder sind es doch die Vereins-Seiten - wohl auch eine Frage der Finanzierung?) stellen sich Kompetenzfragen: Ist es ein Leid durch einen Freud – oder nur ein redaktioneller Fehler – oder Absicht: Die gGmbh tritt als der wahre Dachverband auf:
Sehr ansprechend und mit neuester teurer Technik gespickt präsentiert sich die neue Web-Präsenz des „neuen“ Deutschen Musikrates. Auf der Seite „Wir über uns“
http://www.musikrat.de/index.php?id=401
findet sich folgender wohlformulierter aber auch erstaunlicher Text:
„Die Deutsche Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbH ist der zweitgrößte Verband in Deutschland und der weltweit größte nationale Musikdachverband. Er repräsentiert über 8 Millionen musikbegeisterte Bürgerinnen und Bürger, die aus beruflichen Gründen oder als Laien dem Deutschen Musikrat und seinen Mitgliedsorganisationen angeschlossen sind. Der Musikrat setzt sich aus 91 länderübergreifenden Fachorganisationen, den 16 Landesmusikräten sowie 48 Ehrenmitgliedern und 68 Einzelmitgliedern zusammen.“
Da fragt man sich: Was macht eigentlich der Verein „Deutscher Musikrat“? Hat er sich aufgelöst? Ist er verschmolzen oder geschmolzen? Hat er seine Mitglieder an die GmbH abgetreten oder vielleicht verkauft? Wie hat es der Verein geschafft, seine Mitgliedsverbände so flink umzusiedeln? Waren alle Mitgliedsverbände einverstanden – oder muss man von den acht Millionen „Musikbürgern“ vielleicht ein paar hundert, oder ein paar tausend abziehen???
So rätselt höchst verblüfft die Redaktion der nmz - und erhofft eine baldige Antwort.
Internet: www.musikrat.de
Kaufmännischer Geschäftsführer:
Norbert Pietrangeli
Künstlerischer Geschäftsführer:
Dr. Peter Ortmann
Gesellschafter: Deutscher Musikrat e.V.
Registergericht: Amtsgericht Bonn
Registernummer: HRB 12672
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §10 Absatz 3 MDStV:
Dr. phil. Peter Ortmann
Deutscher Musikrat gGmbH
...wie soll man all das verstehen? Immerhin befindet sich der Gesellschafter in guter Gesellschaft. Ob er der Gesellschaft dient oder die gemeinnützige Gesellschaft der Allgemeinheit oder beide allen - wir werden es erfahren...