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 MUSIKBRANCHE - Betreiber von Fanseiten fühlen sich verfolgt

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BeitragVerfasst am: 12.04.2005, 12:33    MUSIKBRANCHE - Betreiber von Fanseiten fühlen sich verfolgt Antworten mit ZitatNach oben

MUSIKBRANCHE - Betreiber von Fanseiten fühlen sich verfolgt

Von Christian Stöcker

Die Musikbranche ringt weiterhin mit den Tücken des WWW. Während man im Kampf gegen Tauschbörsen und mit legalen Downloadangeboten Teilerfolge verbuchen konnte, bleibt die Auseinandersetzung mit privaten Webangeboten von Musikfans schwierig. Abmahnungen und Reglementierung erzürnen Betreiber von Webradios und Songtext-Seiten.

Initiative "Savemusic.de": "Arroganz stinkt zum Himmel"
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Initiative "Savemusic.de": "Arroganz stinkt zum Himmel"
Für die Initiative "Savemusic.de" ist die Sache klar: "Die Arroganz der Musikindustrie stinkt zum Himmel!" steht auf der Webseite des Vereins, der "etwas gegen den Verfall unserer musikalischen Kultur unternehmen" will. Savemusic ist nur eine von viele Initiativen im Netz, die gegen einen gemeinsamen Feind wettern: Majorlabels und Musikverlage, die Branchen-Schwergewichte von denen man sich gegängelt, verfolgt und unterdrückt fühlt. Der Konflikt zwischen Fans und Konzernen tobt im Netz, auf den unterschiedlichsten Ebenen.

Aktuelles Beispiel: Eine Berliner Anwaltskanzlei verschickte Abmahnungen an die Betreiber von Webseiten, auf denen sich Fans die Texte ihrer Lieblingssongs ansehen oder herunterladen können. Pro Mahnbrief verlangte die Kanzlei 1600 Euro. Der 16 Jahre alte Dennis L. etwa bekam vier Abmahnungen, die von ihm geforderte Gesamtsumme beläuft sich damit auf 6400 Euro. Ziemlich viel für einen Elftklässler.

L. wollte sich von den vier Anwaltsbriefen nicht einschüchtern lassen und schloss sich mit anderen Betreibern von Songtext-Seiten zur "Interessengemeinschaft Songtexte" zusammen - Widerstand lässt sich schnell bündeln und koordinieren in den Weiten des Netzes. Acht verschiedene Parteien sind inzwischen Mitglied geworden, alle hatten Abmahnungen erhalten. "Ich kriege vier bis fünf Anrufe am Tag von Leuten, die uns unterstützen wollen" sagt L. gegenüber SPIEGEL ONLINE.

Werbung oder Urheberrechtsverletzung?

Der Schüler fühlt sich zu Unrecht verfolgt, schließlich sei sein Webangebot stets ein Hobby gewesen. Zwar habe er Werbebanner auf der Seite gehabt, aber dennoch "im letzten Jahr am Ende 33 Euro Verlust gemacht". Das Argument führen viele der als Urheberrechtsverletzer gebrandmarkten Webmaster ins Feld: Ihre Lyrics-Seiten seien ein Hobby, Geld sei damit nicht verdient, außerdem würden doch auch die Künstler davon profitieren, wenn ihre Texte im Netz stünden: Schließlich sei das kostenlose Werbung.

"Interessengemeinschaft Songtexte": Abmahnung für 1600 Euro
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"Interessengemeinschaft Songtexte": Abmahnung für 1600 Euro
Die Initiatoren der Abmahnungen, eine Reihe großer deutscher Musikverlage, sehen die Sache naturgemäß anders. "Das Unwesen bei der Sache ist, dass das wirtschaftlich genutzt wird", sagt Pascal Tavanti von der Kanzlei Wollmann und Partner. Durch Werbebanner oder gar Dialer würde mit den urheberrechtsgeschützten Texten Geld verdient - und die Urheber sähen davon keinen Pfennig. "Letztlich ist das eine unternehmerische Tätigkeit", so Tavanti. Zumindest zweifelhaft sei doch, ob eine Seite, die Hunderttausende von Songtexten anbiete, die sich mit einer eigenen Suchmaschine durchsuchen ließen, noch als Hobbyprojekt zu betrachten sei. In der Tat stehen auf fast allen Lyrics-Seiten auch Werbebanner, und viele bieten weit über 100.000 Liedtexte an. Die schwärzesten Schafe der Branche arbeiten mit Dialern - und gegen die hat auch L. etwas, sie hätten Strafe verdient, meint er.

Wunsch, Wirklichkeit und verschlafene Trends

Der Wunsch der Verlage, ihr textliches Hab und Gut beisammen zu halten ist verständlich. Noch verständlicher wäre, wenn man selbst mit einem ähnlichen Angebot am eigenen Kapital verdienen würde, auch L. würde das zufrieden stellen: "Wir möchten nur die Möglichkeit, im Internet Songtexte herunterzuladen."

Doch von einer legalen Möglichkeit dazu kann nicht die Rede sein. Ein solches Angebot sei zwar in Planung, ist von der Industrie zu hören - die freien Songtextseiten jedoch gibt es schon seit Jahren. Wie auch beim Thema Musikdownload hat man also auch hier wieder einmal einen Trend ganz einfach verschlafen. Dafür wird jetzt umso energischer versucht, die davonschwimmenden Felle wieder einzusammeln.

Itunes Music Store: Die schlafende Industrie
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DDP
Itunes Music Store: Die schlafende Industrie
Mit unverhältnismäßigen Mitteln, findet der Rechtsanwalt Chan-Jo Jun, spezialisiert auf Internet- und Urheberrecht: Der Streitwert von 50.000 Euro pro Liedtext, der den Abmahnungen gegen L. und anderen zugrunde liegt, sei überzogen, sagt er. "Für eine illegal angebotene MP3-Datei werden üblicherweise 25.000 Euro angesetzt", erklärt Jun. Für ein ganzes Lied, wohlgemerkt, nicht nur für eine Textversion der Lyrics. "Es wird versucht, mit diesem hohen Streitwert die Leute einzuschüchtern", vermutet der Anwalt.

Die Verlage geben sich auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE allerdings kompromissbereit: Bei der endgültigen Festlegung der Summe, die für die Abmahnung fällig wird "können die Umstände des Einzelfalles Berücksichtigung finden", versichert Rechtsanwalt Tavanti. Die Forderungen könnten "stark angepasst" werden.

Webradio: Gebührenerhöhungen um 1000 Prozent

Ein paar Gedanken über die Umstände des Einzelfalles hat man sich bei der "Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten" (GVL) gemacht. Sie vertritt, ähnlich wie die Gema und in Zusammenarbeit mit dieser, die Urheberrechte von Künstlern und Verlagen. Ganz aktuell setzt man sich bei der GVL mit Webradios auseinander. Die werden immer populärer, und mit entsprechender Software kann man ganze Sendungen oder auch nur einzelne Stücke bequem mitschneiden - wie damals mit dem Kassettenrekorder, nur eben in digitaler Qualität.

Aufnahmesoftware: Stücke oder ganze Sendungen mitschneiden
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Aufnahmesoftware: Stücke oder ganze Sendungen mitschneiden
Das missfällt den Urheberrechtsschützern, und so haben sie Regeln für die Webcaster aufgestellt. Eben sind diese Regeln kräftig verschärft werden sollen - und das bringt viele Hobby-Radiomacher, die oft nicht mehr als 15 oder 20 Hörer gleichzeitig haben, auf die Palme. "Die neuen Tarife dürften den meisten Sendern das Genick brechen", heißt es auf der Webseite der eigens gegründeten Initiative "GVL-Protest". Außerdem ist man über Reglementierungen für das Abspielen von Stücken bestimmter Künstler erbost. So sollen etwa nicht mehr als drei verschiedene Titel von einem bestimmten Album innerhalb von drei Stunden gespielt werden dürfen. Künstlerportäts und Alben-Vorstellungen seien damit so gut wie unmöglich, klagen die Webcaster.

Auf der "GVL-Protest"-Seite wird erklärt, wie die Vergütung bei Hobby-Stationen bisher geregelt war: "In den letzten Jahren mussten Internetradios an die GEMA und GVL Beträge zahlen, die nach Hörerzahlen gestaffelt waren. Konnte ein Sender von bis zu 25 Hörern gleichzeitig empfangen werden, musste er im Monat jeweils 25 Euro an die GEMA und GVL zahlen, bei bis zu 250 möglichen Hörern lag der Beitrag bei je 200 Euro usw."

Jetzt wurde die Regel geändert - und einige Webcaster sehen plötzlich Kosten von über 350 Euro im Monat statt bisher knapp 27 Euro auf sich zukommen. Pauschale 500 Euro zahlt, wer weniger als eine Million Titel im Jahr auf die Rechner seiner Hörer bringt. Das entspricht in etwa 12 Stunden Programm täglich, bei zehn Titeln pro Stunde mit im Schnitt 23 Hörern. Eine Station, der mehr Menschen lauschen, fällt aus der Pauschale heraus und muss pro Stück und Hörer zahlen.

Auf der GVL-Webseite heißt es dazu: "Zugegeben: Die Pauschale ist nicht billig und kein 'Schäppchen-Preis', aber Hobbies sind im Allgemeinen nicht umsonst." Eine Erkenntnis, die sich zunehmend zur allgemeinen Regel von Fan-Angeboten im Internet entwickelt.

Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,350175,00.html

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